Sprachdiplom - Sprachzertifizierungen

In unserer Schule erhalten die SchülerInnen während ihrer Schullaufbahn verschiedene Sprachnachweise.

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Klassenstufen, in denen die Diplom-Prüfungen abgelegt werden

Die erste internationale Prüfung legen die SchülerInnen in der vierten Klasse und die letzte in der elften Klasse ab. Das Deutsche Sprachdiplom II (DSDII), das die SchülerInnen in der elften Klasse erlangen, ist neben dem Schulabschluss für ausländische Staatsbürger Voraussetzung zum Studium an deutschen Hochschulen.

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IVA - Internationale schulische Vergleichsarbeit

Niveau A1/A2
Um den schulischen Deutsch-als-Fremdsprache-Unterricht auf dem Weg zum DSD zu begleiten und zu evaluieren, bietet die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bereits ab der Grundschule die Internationalen schulischen Vergleichsarbeiten an.

Ziele

Die Internationalen schulischen Vergleichsarbeiten 1 und 2 dienen folgenden Zielen:

  • Ergebnisse von Vergleichsarbeiten können als Ausgangspunkt für gezielte Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung fungieren.
  • Die Vergleichsarbeiten sind ein Mittel, die Umsetzung des kompetenzorientierten Rahmenplans DaF und den schulinternen Arbeitsplan Daf zu
  • förder
  • Vergleichsarbeiten geben diagnostische Hinweise zum Leistungsstand der gesamten Klasse, aber auch des einzelnen Schüler

Insbesondere die Internationale schulische Vergleichsarbeit 2 bereitet die Schülerinnen und Schüler auf das Prüfungsformat im DSD vor.

Durchführung

Die Abwicklung der Vergleichsarbeiten geschieht in Eigenregie an den beteiligten Schulen in der Verantwortung der zuständigen Prüfungsleitung. Dabei ist die Durchführung von der Schule flexibel handhabbar: So können die Vergleichsarbeiten im Ganzen zu einem Termin, oder aber die einzelnen Teile zu verschiedenen Terminen innerhalb eines Schuljahres durchgeführt werden. Außerdem ist der Schule freigestellt, ob sie eine Vergleichsarbeit ganz oder nur Teile davon einsetzt.
Es werden vier Kompetenzen in zwei Teilen geprüft:
Schriftliche Prüfung:

  • HV (Hörverstehen) 
  • LV (Leseverstehen) 
  • SK (Schriftliche Kommunikation)

Mündliche Prüfung:

  • Dialog / Gespräch (7-8 Min) mit LehrerInnen bzw. in der Gruppe • Präsentation eines vom Schüler im Voraus vorbereiteten Themas, Beantwortung von Fragen des Lehrers/der Lehrerin zum Thema (nur A2)

Für mehr Info besuchen sie die offizielle Webseite.


DSD - Deutsches Sprachdiplom

Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz ist das einzige schulische Programm der Bundesrepublik Deutschland für Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Das Deutsche Sprachdiplom der KMK kann mit einer Prüfung zum Abschluss eines mehrjährigen schulischen Deutschunterrichts erworben werden.
Das DSD-Programm wird vom Bund und den Ländern gemeinsam verantwortet.

Die Prüfung zum DSD umfasst vier gleichgewichtete Prüfungsteile

  1. Leseverstehen
  2. Hörverstehen
  3. Schriftliche Kommunikation
  4. Mündliche Kommunikation

Das DSD kann auf zwei Stufen abgelegt werden

  1. Mit einer bestandenen Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Erste Stufe (DSD I) werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachgewiese
  2. Die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Zweite Stufe (DSD II) prüft Deutschkenntnisse auf den Niveaustufen B2/C1 des GeR. Ein DSD II-Diplom gilt als Nachweis der für ein Studium an einer bundesdeutschen Hochschule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz wird zurzeit in über 70 Staaten von mehr als 80.000 Prüflingen pro Jahr abgelegt. Für weitere Information besuchen Sie bitte die Website der KMK

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